Vom Antrag zur Inklusionsbegleitung - Informationen für Eltern

Sie sind Mutter oder Vater oder haben die Verantwortung für ein Kind mit einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigungen gibt es viele, mitunter zu viele. Sie als erzieherisch Verantwortliche wissen das. Sie leben ein Leben mit und für ein Kind mit einem oder mehreren dieser Vielfältigkeitsmerkmale.
Ihr Mediziner und das Gesundheitsamt verschriftlichen Ihnen dies und legen somit die Grundlage für die Beantragung einer Begleitperson für Ihr Kind beim Amt. Neben dem Landschaftsverband sind das Jugendamt und das Amt für Soziales die Anlaufstellen für einen solchen Antrag.
Meist lässt sich in emotional-seelische, geistige oder körperliche Beeinträchtigung unterscheiden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind unterschiedlich, daher sind auch verschiedene Ämter zuständig. Kurz gefasst lässt sich aber sagen:
- Das Jugendamt ist für seelisch-emotionale Themen zuständig.
- Das Amt für Soziales für Unterstützung ist zuständig bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Drei bis sechs Monate vor Beginn des Schuljahres können Sie den Antrag auf Inklusionsbegleitung beim entsprechenden Amt stellen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu Form und Inhalt der Anträge. Sie können im Antrag den von Ihnen gewünschten Betreuungsumfang angeben, zum Beispiel mit oder ohne Begleitung während der Offenen Ganztagsschule (OGTS). Die abschließende Bedarfsermittlung erfolgt nach Stellungnahme durch die Einrichtungen.
Voraussetzung für den Start der Hilfe ist die Kostenzusage durch das Jugendamt beziehungsweise das Sozialamt.
Wenn die Kostenzusage vorliegt, nimmt die Umsetzung der Begleitung ihren Lauf und wird in Abstimmung mit allen Beteiligten vom Team der Graf Recke Stiftung auf den Weg gebracht.
Die Inklusionsbegleitung
Sobald uns ein Antrag oder direkt schon die Kostenzusage vorliegen, setzen wir uns zeitnah mit dem Kostenträger, Ihnen, Ihrem Kind und der Bildungseinrichtung in Verbindung. Dann erfassen wir die formalen und inhaltlichen Ideen der Begleitung. Nun müssen mehrere Räder ineinandergreifen, um die Begleitung Ihres Kindes optimal zu gewährleisten.
Der Familien unterstützende Dienst der Graf Recke Stiftung besteht aus einem Team von motivierten Mitarbeitenden. Dazu gehören eine Fachbereichsleitung, Bereichsleitungen, Fachberatungen und viele Inklusionsbegleitungen.
Neben den Großräumen Düsseldorf und Köln sind wir in vielen weiteren Regionen tätig, so etwa im Rheinisch-Bergischer-Kreis, im Oberbergischer Kreis, in Leverkusen, im Kreis Mettmann, im Rhein-Kreis-Neuss, in Krefeld und Mülheim an der Ruhr).
Die Fachberatungen koordinieren und sind erste Anlaufstellen für Sie als Eltern, für die Ämter, Schulen sowie die Inklusionsbegleitungen.
Sobald eine passende Inklusionsbegleitung gefunden werden konnte, organisieren wir eine Hospitation, damit sich Ihr Kind und die Inklusionsbegleitung in der Bildungseinrichtung kennenlernen können.
Ist alles passend, kann die Begleitung Ihres Kindes starten!