Schul- und Kitabegleitung: Wer macht das und wem hilft es?

Schul- und Kitabegleitung als Beitrag zu mehr Inklusion in der Bildung
Schul- und Kitabegleitungen unterstützen Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung, psychischer oder auch seelischer Beeinträchtigung in ihrem schulischen Alltag. Schul- und Kitabegleitung sind langfristig eingesetzte Maßnahmen der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe.
Eltern können einen Antrag auf Schul- oder Kitabegleitung beim entsprechenden Amt (Sozialamt, Jugendamt oder Landschaftsverband Rheinland LVR) stellen. Der Familien unterstützende Dienst (FuD) berät und unterstützt dabei. Voraussetzung für den Start der Hilfe ist die Kostenzusage durch das Jugendamt beziehungsweise das Sozialamt.
In unserem FuD in den Regionen in und um Düsseldorf und Köln arbeiten sowohl pädagogische Fachkräfte mit einer qualifizierten Ausbildung oder einem Studium als auch Quereinsteiger, die gerne aus ganz anderen beruflichen Zusammenhängen in die soziale Arbeit gewechselt sind. Eingesetzt werden die Schul- oder Kitabegleitungen entsprechend ihrer Qualifikation und den jeweiligen individuellen Anforderungen des jungen Menschen, der in der Schule oder Kita begleitet wird.
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